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Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen 54-jährigen aus Liebschützberg erhoben Hintergrund
Sexueller
Missbrauch in 14 Fällen
Von Gabi Liebegall
Liebschützberg.
Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat jetzt gegen Horst V. Anklage beim
Landgericht Leipzig - Jugendschutzkammer - erhoben. Der 54-Jährige
aus einem Ortsteil der Gemeinde Liebschützberg muss sich wegen
sexuellen Missbrauchs von Kindern und sexuellen Missbrauchs von
Schutzbefohlenen in insgesamt 14 Fällen verantworten. Außerdem
werden ihm versuchter schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes und
sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen in einem weiteren Fall
vorgeworfen.
"Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, die
genannten Straftaten in dem Zeitraum von 2004 bis November 2008 an
insgesamt vier Mädchen, die bei seiner Tochter auf dem
Hausgrundstück des Angeschuldigten zu Besuch waren, u ...

Prozessauftakt
Tatort Kinderzimmer: Onkel (32) gesteht sexuellen Missbrauch seiner Neffen
Beim Prozessauftakt am Leipziger Landgericht gestand ein 32-Jähriger, seine Neffen im Alter von sieben bis elf sexuell missbraucht zu haben. Das Geständnis erspart den noch nicht volljährigen Opfern aus der Region Oschatz nun die Aussage vor Gericht.
29.08.2018, 16:56 Uhr
Leipzig/Oschatz. Am Mittwoch startete am Leipziger Landgericht der Prozess gegen den inzwischen in Riesa wohnenden Enrico W. (Namen geändert). Dem 32-jährigen Monteur wird von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, seine beiden Neffen sexuell missbraucht zu haben.
Sexueller Missbrauch im Haus der Großeltern
Im fraglichen Zeitraum wohnte der Anklagte noch bei seinen Eltern in einem Ort bei Oschatz. Die beiden Jungen, die im Herbst des Jahres 2000 geboren sind, waren zu dieser Zeit mehrmals in der Woche bei ihren Großeltern zu Gast. Im Zeitraum von vermutlich Sommer 2007 bis Sommer 2011 habe Enrico W. die Besuche der Zwillinge genutzt, um sie mit in sein ehemaliges Kinderzimmer zu nehmen und sie sexuell zu missbrauchen.
Die Anklageschrift, die zu Prozessbeginn verlesen wurde, listete acht Tathergänge auf, die sich zum Teil nur noch sehr grob datieren ließen. So habe W. einen der Neffen gezwungen, ihn oral zu befriedigen, indem er ihn auf das Bett schubste, ihn am Hals festhielt und drohte, ihn umzubringen.
In anderen Fällen mussten die Kinder, als sie allein mit ihm waren, sich entkleiden und anfassen lassen. W. entblößte sich und forderte die Jungen auf, mit Spielzeugautos über seinen erigierten Penis zu fahren oder ihn mit seinen Händen zu berühren.
Übergriffe auch im Zuhause der Jungen
Auch in ihrem eigenen Kinderzimmer im Nachbarort waren die beiden vor Übergriffen nicht geschützt. Vermutlich vor Ende des Jahres 2008 verging sich W. zeitgleich an ihnen: Sie mussten sich vollständig entkleiden, ihre nackten Unterkörper aneinander reiben, sich küssen und berühren.
In den Worten der Anklage habe W. damit schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit Vergewaltigung begangen.
Verhandlung wird unterbrochen
"Wir würden grundsätzlich Angaben machen, zuvor jedoch um ein Rechtsgespräch bitten", stieg Strafverteidiger Stefan Wirth für seinen Mandanten in die Hauptverhandlung ein und sorgte damit gleich für deren Unterbrechung.
Die endete mit keiner Verfahrensabsprache, aber für die beiden Jungen mit einer Entlastung. Die mittlerweile fast 18-Jährigen treten beim Prozess als Nebenkläger auf und hatten ihre Anwälte zuvor erklären lassen, nicht teilnehmen zu wollen.
Auch eine Aussage als Zeugen blieb ihnen nun erspart, da Enrico W. unerwartet ein vollständiges Geständnis ablegte. Die Aussageprotokolle der beiden Jugendlichen werden nun vom Gericht zur Kenntnis genommen.
Geständnis in vollem Umfang
"Herr W. kann nicht mehr nachvollziehen, was in ihn gefahren ist und warum er das getan hat", erklärte Verteidiger Stefan Wirth weiter. "Es tut ihm jedenfalls unendlich leid." Er sei zu einem Täter-Opfer-Ausgleich bereit.
Sein Mandant hatte zu diesem Zeitpunkt die schwarze Kapuze seiner Strickjacke doch noch abgenommen. W. hat ein unscheinbares Auftreten, wirkt schüchtern und jünger als seine 32 Jahre. Er senkt den Blick, als seine Halbschwester – die Mutter der beiden Opfer – als Zeugin auftritt. Er sucht auch nicht den Augenkontakt mit seinen Neffen, die an dieser Stelle als Prozessbeobachter hinter ihren Anwältinnen Platz nehmen.
Missbrauch kommt 2016 zur Sprache
Die Taten hat der Angeklagte gestanden, trotzdem möchte der Vorsitzende Richter Norbert Göbel noch klären, wem sich die Jungen anvertraut haben und welche Folgen der Missbrauch für sie hat. Anita B., 42, seit 2014 geschieden, erklärt die Familienkonstellation. Während einer der Zwillinge ihrem Ex-Mann nach Baden-Württemberg folgte, lebt der andere bei ihr und ihrer Tochter in Oschatz.
Im Januar 2016 vertraut er sich ihr nach einem Besuch bei ihren Eltern an: "Er hatte Angst, mit mir zu reden, und erzählte dann von Sachen, die Enrico nicht hätte machen dürfen", erinnert sie sich sichtlich angespannt. Ein Anruf bei dem anderen Sohn bestätigt das.
Die Jungen wollen keinen Prozess, aber sie wollen, dass der Onkel die Taten zugibt. Im Haus der Großeltern soll es ein klärendes Gespräch geben: Enrico W. ist überrumpelt und gibt die Taten nur im Beisein seiner Eltern und der Neffen zu, Anita B. darf nicht dabei sein. Sie respektiert trotzdem den Wunsch ihrer Söhne.
Vater erstattet Anzeige
Zur Anklage kommt es erst dann, nachdem ihr Ex-Mann von dem Missbrauch erfährt. Einer seiner beiden Zwillings-Söhne, der bei seinem Vater in Baden-Württemberg wohnt, ist in der Schule zusammengebrochen, er ist aggressiv und unkonzentriert.
Ein Vertrauenslehrer beobachtet weitere Auffälligkeiten und bittet den Vater Armin B., mit seinem Sohn zu sprechen: Als der Vater von den Taten erfährt, steht für ihn außer Frage, die Polizei einzuschalten: "Da war ich geschockt, es ist ja auch unglaublich – in der eigenen Familie", sagt er aus. Der Prozess wird in der nächsten Woche fortgesetzt, ein Urteil bereits dann erwartet.

Nach sexuellem Missbrauch an Neffen: Haftstrafe für Onkel (32)
Ein ein 32-jähriger Angeklagter aus der Region Oschatz hat am Landgericht Leipzig gestanden, seine Neffen im Alter von sieben bis elf sexuell missbraucht zu haben. Das ersparte diesen die Aussage vor Gericht und wirkte sich auch strafmildernd aus.
06.09.2018, 15:18 Uhr
Leipzig/Oschatz. Mit einem Schuldspruch endete am Donnerstag am Landgericht in Leipzig der Prozess gegen den in Riesa lebenden Enrico W. (Name geändert). Zwei Jahre und sechs Monate muss dieser laut Urteil nun in Haft. Der 32-Jährige hatte gestanden, seine beiden Neffen sexuell missbraucht zu haben.
"Ich möchte es wirklich kurz machen", sagte der Vorsitzende Richter Norbert Göbel in seiner Urteilsbegründung: "Wir haben wegen des Geständnisses zwar keinen ,kurzen Prozess' gemacht, aber konnten das Verfahren straffen und den Kindern eine Aussage ersparen." Das wirkte sich strafmildernd aus, wie auch dass der Angeklagte in den zehn Jahren, die zwischen den ältesten Taten und der Anklage liegen, straffrei geblieben und nicht vorbestraft sei.
Geständnis mildert Strafe
Das Gericht blieb auch hinter dem geforderten Strafmaß der Staatsanwaltschaft von drei Jahren und vier Monaten zurück, weil W. vollständig gestanden habe, ohne dass es zu einer Verfahrensabsprache beim Prozessauftakt gekommen war. Das Risiko, wie jetzt geschehen, zu einer Haftstrafe verurteilt zu werden, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden könne, habe er getragen und damit den beiden Opfern eine Aussage erspart.
Im Sommer 2007 bis Sommer 2011, so die Anklage, nutzte Enrico W. die Besuche der Jungen bei ihren Großeltern in einem Ort bei Oschatz, um sich an ihnen zu vergehen. W. wohnte damals in seinem ehemaligen Kinderzimmer. Die neun Taten, die verhandelt wurden, ließen sich zum Teil nur noch sehr grob datieren: Die inzwischen fast erwachsenen Jugendlichen waren bei den ersten Übergriffen sechs oder sieben Jahre alt gewesen. In einem Fall legte ihm die Staatsanwaltschaft auch eine Vergewaltigung zur Last: W. zwang einen der Neffen, ihn oral zu befriedigen, indem er ihn am Hals festhielt und drohte, ihn umzubringen. In anderen Fällen mussten die Kinder sich entkleiden, sich oder auch ihn anfassen.
Ein Junge in der Schule zusammengebrochen
Zur Anklage war es erst gekommen, als der inzwischen getrennt lebende Vater der Zwillinge von dem Missbrauch erfuhr. Einer der beiden Jungen lebte bei ihm in Baden-Württemberg. Dieser war in der Schule zusammengebrochen und zeigte auch andere Verhaltensauffälligkeiten und sei inzwischen in Therapie.
Zuvor hatten die Jungen sich ihrer Mutter anvertraut, die ihren Wunsch respektierte, nicht zur Polizei zu gehen. Während die beiden Eltern bereits zu Prozessauftakt über die psychischen Folgen, die der Missbrauch auf die Kinder hatte, ausgesagt hatten, blieb für den zweiten Verhandlungstag nur noch der zuständige Kriminaloberkommissar anzuhören. Die Arbeits- und Wohnverhältnisse des Angeklagten, die er für das betreffende Zeitfenster erkundet hatte, erwiesen sich – nach dem Geständnis kaum verwunderlich – als nicht entlastend. W. hatte bei Zeitarbeitsfirmen und als Zeitsoldat unter anderem auch im Ausland gearbeitet, aber nie so lange oder kontinuierlich, dass der Missbrauch nicht geschehen sein konnte. Für den Prozess wichtiger war seine Aussage, wie die beiden Jungen bei der Vernehmung auf ihn wirkten: "Beide waren sehr schüchtern und zurückhaltend. Es fiel ihnen schwer, darüber zu reden, man hat ihnen das Schamgefühl angemerkt."
Angeklagter entschuldigt sich
Scham war auch dem Angeklagten anzumerken, der den Prozess meist mit abgesenktem Blick – weg von der Anklagebank und den Zuschauern ins Leere – verfolgt hatte. Erst sein letztes Wort nutzte er, um es direkt an seine Opfern, die als Nebenkläger anwesend waren, zu richten: "Ich möchte mich bei der Familie B. für das, was vorgefallen ist entschuldigen. Ich würde es gern rückgängig machen, kann es aber leider nicht und werde mit den Konsequenzen, die jetzt kommen, leben."
Zu diesen gehört neben der Haftstrafe auch ein Schmerzensgeld von je 6500 Euro. Diana Krause und Kathrin Sommer, vertraten als Anwältinnen die Nebenklage. "Wir denken darüber nach, Rechtsmittel einzulegen", sagte Krause nach dem Prozess, "da das Urteil doch zu milde ist."
